Hallo Motel, wieder was gelernt! Das war dann wohl das Wunschdenken des Verkäufers. Den werde ich bei Gelegenheit aufklären. Oder ich versuche, den fehlenden Klopfsensor auf Gebrauchtfahrzeug-Garantie einzufordern ...
da wir eine Einspritzanlage haben und keinen Vergaser mit den dazugehörigen beweglichen Teilen die durch die Beimischung von Ethanol nicht mehr die selbe Schmierung bekommen trifft es uns nicht so hart wie den Vergaser bestückten Motoren. Durch den geringeren Brennwert der für 2008 vorgeschriebenen Beimischung von 2% Ethanol werden wir einen etwas höheren Verbrauch haben, aber der tritt nur bei höherer Belastung der Motoren auf. Bei einem nicht Vollastbetrieb wird man es kaum merken. Ich werde jedenfalls weiter Super-Normal 95 Oktan tanken, einem modernen Motor macht es nichts aus.
Dazu ein interessanter Bericht aus dem aktuellen Tourenfahrer den ich jetzt mal abtippe und hier reinsetze.
Es geht um die gesetzlich vorgeschiebene Beimischung von Bioethanol.
Laut Aussage von Ruprecht Müller vom ADAC-Technikzentrum in Landsberg bindet Bioethanol Wasser-Moleküle, die dann Aluminium angreifen, also den Werkstoff, aus dem heute die meisten Motorradmotoren sind.
Der derzeitige Anteil von maximal fünf Prozent sei noch unkritisch, aber vor einer Erhöhung seien noch viele technische Fragen zu klären.
Ähnlich äußern sich auch die Motorradhersteller: Suzuki nennt neben dem Korrosionspotenzial auch die Aggressivität von Bioethanol gegenüber Gummi- und Dichtungsmaterialien sowie eine Verschlechterung der Schmiereigenschaften. Letztere könne vor allem die Funktion von beweglichen Vergaserbauteilen wie Düsennadeln beeinträchtigen.
Bioethanol hat zudem einen deutlich geringeren Brennwert als Benzin. BMW befürchtet deswegen eine geringere Leistungsausbeute und einen höheren Verbrauch.
Es gibt also etliche Motoren, die den Biosprit nicht vertragen werden. Für die bliebe dann nur das teure SuperPlus als einzige Benzinsorte ohne Ethanol.
Das sagt der Gesetzgeber. Derzeit sind bis zu fünf Prozent Ethanol-Beimischung im Benzin erlaubt und müssen an der Tankstelle nicht gesondert ausgewiesen werden. Per Gesetz sind seit dem 1. Januar 2007 Mindest-Beimischungen vorgeschrieben:
ab 2008 2,0%
ab 2009 2,8%
ab 2010 3,6%
Diese Werte beziehen sich auf den Energiegehalt. Das Volumen der Beimischung liegt entsprechend höher.
ich bin genau deiner Meinung. Mein sagte mir, sie hätten noch keine definitive Information erhalten. Aber ich bleibe dran. Wenn, dann sollte doch gerade der ADAC dagegen einschreiten!???