beim Wunderlichen gibt es für die RT 1100 und 1150 als zusätzliche Leuchteinheit sog. MicroFlooter. Während diese bie der RT 1100 erlaubt sind, sind sie bei der 1150, wegen der bereits vorhandenen Nebelscheinwerfer nicht zulässig.
Was passiert nun, wenn ich diese trotzdem bei meiner 1150 einbaue? Wie wirkt sich das im Falle eines Unfalls auf meine Versicherung aus? Kann diese dann Leistung verweigern?
Wer weiß darüber bescheid?
Grüße aus Landsberg
Tom Planer
Zulassungswidriger Einbau
- BeeMWe
Hallo Tom,
grundsätzlich ist es, wenn verboten oder keine Zulassung oder ABE, erst einmal verboten.
Der TÜV bemängelt in der Regel so etwas nicht.
Bei einem denkbaren Unfall infolge einer z.B. extremen Blendung des Geschädigten kann die Versicherung mit der Begründung "Betriebserlaubnis erloschen" die Regelung verweigern oder erst zahlen und dich dann in Regress nehmen.
So in etwa sind die Fakten.
Deshalb, wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, beim TÃœV eintragen lassen.
Die Kosten kannst du dort erfragen.
Ob sich das lohnt oder einem das wert ist, ist eine andere Frage.
grundsätzlich ist es, wenn verboten oder keine Zulassung oder ABE, erst einmal verboten.
Der TÜV bemängelt in der Regel so etwas nicht.
Bei einem denkbaren Unfall infolge einer z.B. extremen Blendung des Geschädigten kann die Versicherung mit der Begründung "Betriebserlaubnis erloschen" die Regelung verweigern oder erst zahlen und dich dann in Regress nehmen.
So in etwa sind die Fakten.
Deshalb, wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, beim TÃœV eintragen lassen.
Die Kosten kannst du dort erfragen.
Ob sich das lohnt oder einem das wert ist, ist eine andere Frage.
- TomPlaner
- xxxxx
Hallo TomPlaner,
die Frage beim TÃœV kannst du dir sparen.
Die R1150RT hatte noch eine nationale Betriebserlaubnis. Also gilt
hier nationales Recht auch bezüglich der Beleuchtung und die besagt
ein Haupt-/Fernscheinwerfer und dann zusätzlich ein Fern- und einen
Nebelscheinwerfer. Mehr geht nach nationalem Recht nicht.
@BeeMWe
So schnell erlischt die Betriebserlaubnis nicht mehr. Der Anbau eines als
Einzelteil genehmigten Scheinwerfers, der nur durch die Anzahl nicht mehr
zugelassen ist, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Mehr wird es nicht
werden.
Allerdings wird die Versicherung trotzdem argumentieren, dass sich das
Fahrzeug nicht in einem vorgeschriebenen Zustand befunden hat. Dieser
Zustand wurde vorsätzlich herbeigeführt und damit dürfte sich der
Leistungsanspruch verringern bzw. erledigen.
die Frage beim TÃœV kannst du dir sparen.
Die R1150RT hatte noch eine nationale Betriebserlaubnis. Also gilt
hier nationales Recht auch bezüglich der Beleuchtung und die besagt
ein Haupt-/Fernscheinwerfer und dann zusätzlich ein Fern- und einen
Nebelscheinwerfer. Mehr geht nach nationalem Recht nicht.
@BeeMWe
So schnell erlischt die Betriebserlaubnis nicht mehr. Der Anbau eines als
Einzelteil genehmigten Scheinwerfers, der nur durch die Anzahl nicht mehr
zugelassen ist, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Mehr wird es nicht
werden.
Allerdings wird die Versicherung trotzdem argumentieren, dass sich das
Fahrzeug nicht in einem vorgeschriebenen Zustand befunden hat. Dieser
Zustand wurde vorsätzlich herbeigeführt und damit dürfte sich der
Leistungsanspruch verringern bzw. erledigen.
- rt-1150
- Thomas der Boxer
- Mod im Ruhestand
- xxxxx
- BeeMWe
Hallo Daniela,
da hast vollkommen Recht.
hier dein Zitat:
"Allerdings wird die Versicherung trotzdem argumentieren, dass sich das Fahrzeug nicht in einem vorgeschriebenen Zustand befunden hat. Dieser Zustand wurde vorsätzlich herbeigeführt und damit dürfte sich der Leistungsanspruch verringern bzw. erledigen."
Genau das wird passieren.
Wenn der Unfallgegner (Versicherer) hier die kleinste eine Chance sieht, das Geld zu verweigern tut er das auch.
Es bedeutet aber immer jede Menge Ärger.
da hast vollkommen Recht.
hier dein Zitat:
"Allerdings wird die Versicherung trotzdem argumentieren, dass sich das Fahrzeug nicht in einem vorgeschriebenen Zustand befunden hat. Dieser Zustand wurde vorsätzlich herbeigeführt und damit dürfte sich der Leistungsanspruch verringern bzw. erledigen."
Genau das wird passieren.
Wenn der Unfallgegner (Versicherer) hier die kleinste eine Chance sieht, das Geld zu verweigern tut er das auch.
Es bedeutet aber immer jede Menge Ärger.